Pflichtstunden

Auszug aus der Pflichtstundenordnung:

Gemeinsam für unseren Verein – Deine Mithilfe zählt!

Alle aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 60 Jahren sind herzlich eingeladen, sich mit Arbeitsstunden an der Gemeinschaft unseres Vereins zu beteiligen. Ihr Engagement trägt dazu bei, unseren Verein lebendig und erfolgreich zu gestalten!

Mitglieder, die ein Ehrenamt übernehmen – darunter der Vorstand, die Ausschussmitglieder (siehe Geschäftsordnung) und unsere unbezahlten Übungsleiter – sowie passive Mitglieder sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Falls besondere Umstände eine Befreiung erforderlich machen, kann der Vorstand darüber entscheiden.

Um eine faire Verteilung der Aufgaben zu gewährleisten, bitten wir alle Mitglieder, Änderungen ihres Mitgliedsstatus (z. B. von aktiv zu passiv oder Ehrenamt) eigenverantwortlich über die Abteilungsleiter oder den geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden nach Ablauf des Kalenderjahres mit 10 Euro pro Stunde berechnet. Der entsprechende Betrag wird per Lastschrift eingezogen. Wir freuen uns aber natürlich viel mehr über tatkräftige Unterstützung als über eine finanzielle Ersatzleistung!

Sollten Arbeitsstunden weder geleistet noch ausgeglichen werden, kann gemäß der Vereinssatzung ein Ausschluss erfolgen. Doch wir sind überzeugt: Gemeinsam schaffen wir mehr – lasst uns das zusammen anpacken!